Kurz gesagt: Für die venöse Blutentnahme brauchen approbierte Apothekerinnen und Apotheker eine ärztliche Schulung und die Bestätigung der erfolgreichen Teilnahme (§ 11c Abs. 1 ApoG). Das Gesetz nennt die Inhalte: Aufklärung, Anamnese und Einwilligung, Hygiene, Umgang mit Komplikationen und die rechtlichen Vorschriften. Die Muster-Curricula dafür entwickeln BAK und BÄK bis zum 2. November 2026, eines für Apotheker:innen und eines für PhiP.
Die Schulung ist Ihr Zugang zur venösen Entnahme
§ 11c ApoG knüpft die venöse Blutentnahme an eine ärztliche Schulung. Sie ist damit der zeitkritische Schritt auf dem Weg zum eigenen Diagnostik-Angebot: Raum, Software und Labor sind schnell aufgesetzt, die Qualifikation braucht Vorlauf.
Wer teilnehmen darf
- Approbierte Apothekerinnen und Apotheker in Ihrem Team sind zur venösen Entnahme berechtigt.
- PhiP (Pharmazeut:innen im Praktikum) können eine eigene ärztliche Schulung absolvieren und danach unter Aufsicht entnehmen, per Delegation nach § 11c Abs. 3 ApoG. Aufklärung, Anamnese und Einwilligung bleiben bei der Apothekerin oder dem Apotheker.
- PTA und weiteres pharmazeutisches Personal unterstützen bei Vorbereitung und Dokumentation (§ 35b Abs. 2 ApBetrO), entnehmen aber nicht. Mehr dazu: Wer darf abnehmen?
- Für den kapillaren Selbsttest ist keine Schulung nötig, er läuft als Handelsware.
Das Mustercurriculum von BAK und BÄK
Die inhaltliche Grundlage bildet ein Mustercurriculum, das die Bundesapothekerkammer (BAK) gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) erarbeitet. Die gesetzliche Frist dafür läuft bis zum 2. November 2026. Erwartbar sind Inhalte wie:
- Anatomie und Technik der venösen Blutentnahme.
- Hygiene, Arbeitsschutz und sichere Entsorgung.
- Erkennen und Managen von Komplikationen (z. B. Kreislaufreaktionen).
- Aufklärung, Einwilligung und Dokumentation.
Sie müssen für den Start nicht auf das finale Curriculum warten: Der Kapillar-Check läuft schon heute, und Raum, Portal und Prozesse lassen sich parallel aufbauen. Wir informieren Sie, sobald Schulungstermine feststehen, und begleiten Sie durch die Anmeldung.
So bereiten Sie sich vor
- Team festlegen: Wer nimmt an der Schulung teil?
- Raum klären: Welcher Bereich erfüllt die Anforderungen nach § 35b?
- Portal & Prozesse aufsetzen, damit Sie am Schulungstag startklar sind.
- Vormerken: Platz sichern, um mit dem Curriculum sofort loszulegen.
Den vollständigen Zeitplan finden Sie unter Fristen der Reform.
Häufige Fragen
Wer muss geschult werden?
Berechtigt zur venösen Blutentnahme sind approbierte Apothekerinnen und Apotheker. Die ärztliche Schulung richtet sich entsprechend an sie; PTA und weiteres Personal können unterstützende Aufgaben übernehmen.
Wer erstellt das Curriculum?
Das Mustercurriculum wird von der Bundesapothekerkammer (BAK) gemeinsam mit der Bundesärztekammer (BÄK) erarbeitet. Die gesetzliche Frist dafür läuft bis zum 2. November 2026.
Wie lange dauert die Schulung?
Der genaue Umfang steht mit dem finalen Curriculum fest. Erwartet wird eine kompakte Schulung mit Theorie und praktischem Teil zur Entnahmetechnik, Hygiene und zum Komplikationsmanagement.
Quellen
- § 11c ApoG, venöse Blutentnahme durch Apotheker (gesetze-im-internet.de)
- § 35b ApBetrO, Blutentnahmen: Personal, Raum, Aufklärung, Dokumentation (gesetze-im-internet.de)
- Deutsches Ärzteblatt: BÄK und KBV zum noch nicht beschlossenen Impf-Curriculum für Apotheken
Stand: 12. Oktober 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.