Kurz gesagt: Die venöse Blutentnahme in Apotheken ist seit dem 2. Juli 2026 erlaubt (§ 11c ApoG). Was noch fehlt, ist das ärztliche Muster-Curriculum von BAK und BÄK: Es muss bis zum 2. November 2026 vorliegen und ist Stand 12. Oktober 2026 noch nicht veröffentlicht. Erst danach laufen die Schulungen an, ohne die keine Apotheke venös abnehmen darf.
Der Stand der Umsetzung
Stand: 12. Oktober 2026. Wir aktualisieren diese Übersicht, sobald sich etwas ändert, und nennen zu jedem Punkt die Quelle.
| Meilenstein | Datum | Stand |
|---|---|---|
| § 11c ApoG in Kraft (ApoVWG) | 02.07.2026 | gilt |
| Änderungsverordnung zur ApBetrO im Bundesgesetzblatt (BGBl. 2026 I Nr. 266) | 21.09.2026 | veröffentlicht, größtenteils seit dem Folgetag in Kraft |
| Muster-Curricula von BAK und BÄK (für Apotheker:innen und für PhiP) | Frist 02.11.2026 | noch nicht veröffentlicht |
| Schulungen der Kammern zur venösen Entnahme | nach dem Curriculum | uns ist noch kein Kursangebot bekannt |
| Anzeige bei der zuständigen Behörde | spätestens 1 Woche vor Start | gilt (§ 2 Abs. 3b ApBetrO) |
| Vergütung durch die Krankenkassen | offen | keine Kassenleistung, Selbstzahler |
Was zuletzt passiert ist
- Anfang Oktober 2026: Bundesärztekammer und KBV schreiben an die ABDA, dass das gemeinsame Curriculum für das Impfen in Apotheken noch nicht beschlossen ist. Dessen Frist lief bereits am 2. September ab. Das Muster-Curriculum für die Blutentnahme entsteht in derselben Zusammenarbeit von BAK und BÄK, ein Verzug über den 2. November hinaus ist deshalb möglich.
- Anfang Oktober 2026: dm beendet die Blutanalysen in seinen Märkten. Damit fällt ein bekanntes Bluttest-Angebot außerhalb der Apotheke weg.
- 21. September 2026: Die Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung erscheint im Bundesgesetzblatt. Damit ist die Apothekenreform rechtlich vollständig.
- 2. Juli 2026: Das ApoVWG tritt in Kraft, mit § 11c ApoG zur venösen Blutentnahme.
Die Meilensteine im Detail
2. Juli 2026, Gesetz in Kraft
Das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz ist in Kraft. Der neue § 11c ApoG erlaubt approbierten Apotheker:innen nach ärztlicher Schulung die venöse Blutentnahme, ausschließlich zu diagnostischen Zwecken und nur bei Erwachsenen. Der kapillare Selbsttest ist schon heute als Handelsware möglich.
bis 2. November 2026, Muster-Curriculum
Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer erarbeiten zwei Muster-Curricula: eines für Apotheker:innen und eines für PhiP, die nach § 11c Abs. 3 ApoG unter Aufsicht entnehmen dürfen. Erst mit ihnen laufen die praktischen Schulungen an. Den aktuellen Stand und was Sie vorher erledigen können, lesen Sie im Beitrag zum Muster-Curriculum.
Jetzt, die Vorbereitungsphase
Der zeitkritische Pfad ist die Schulung. Wer Raum, Prozesse und Haftpflicht jetzt klärt und das Team für die Schulung benennt, ist bereit, sobald die Kurse starten. Die Anzeige bei der Behörde ist erst eine Woche vor dem Start fällig, welche Stelle zuständig ist, zeigt die Übersicht nach Bundesland.
1. Kapillar-Check starten → 2. Raum nach § 35b klären → 3. Haftpflicht bestätigen lassen → 4. Portal und Labor aufsetzen → 5. Schulungsplatz sichern → 6. Anzeige bei der Behörde → 7. venöses Panel live schalten.
Was heißt das für Ihre Planung?
Rechnen Sie mit Vorlauf für die Schulung und planen Sie den Aufbau parallel. Die einzelnen Schritte mit Zuständigkeit finden Sie in der Start-Checkliste, was das wirtschaftlich bringt, im ROI-Rechner.
Häufige Fragen
Seit wann gilt die Apothekenreform?
Das ApoVWG ist seit dem 2. Juli 2026 in Kraft. Damit ist die venöse Blutentnahme durch geschulte Apotheker:innen grundsätzlich erlaubt.
Bis wann kommt das Mustercurriculum?
Die gesetzliche Frist für das ärztliche Mustercurriculum von BAK und BÄK läuft bis zum 2. November 2026.
Kann ich schon vor dem Curriculum starten?
Ja. Der kapillare Selbsttest ist als Handelsware sofort möglich, und Raum, Portal sowie Prozesse können Sie jederzeit aufsetzen. So sind Sie bereit, sobald das venöse Modul dazukommt.
Quellen
- § 11c ApoG, venöse Blutentnahme durch Apotheker (gesetze-im-internet.de)
- § 2 ApBetrO, Pflichten des Apothekenleiters, Abs. 3b Blutentnahmen (gesetze-im-internet.de)
- Pharmazeutische Zeitung, 21.09.2026: Die Apothekenreform ist abgeschlossen
- Deutsches Ärzteblatt: BÄK und KBV zum noch nicht beschlossenen Impf-Curriculum für Apotheken
- Pharmazeutische Zeitung: dm beendet Blutanalyse
Stand: 12. Oktober 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.