Kurz gesagt: Stand 12. Oktober 2026: Das Muster-Curriculum von Bundesapothekerkammer (BAK) und Bundesärztekammer (BÄK) für die venöse Blutentnahme in Apotheken ist noch nicht veröffentlicht. Es muss spätestens bis zum 2. November 2026 vorliegen, vier Monate nach Inkrafttreten des § 11c ApoG am 2. Juli 2026. Erst mit ihm stehen Inhalte, Umfang und Prüfung der ärztlichen Schulung verbindlich fest.
Noch nicht veröffentlicht. Wir prüfen den Status laufend und aktualisieren diese Seite am Tag der Veröffentlichung mit Umfang, Modulen, Prüfung und Link auf die Primärquelle.
Warum das Muster-Curriculum der zeitkritische Pfad ist
Mit dem Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) und dem neuen § 11c ApoG dürfen approbierte Apotheker:innen nach ärztlicher Schulung venös Blut abnehmen. Der praktische Start hängt am Muster-Curriculum: Erst wenn es vorliegt, können Schulungen bundesweit einheitlich laufen und Apotheken ihr Personal offiziell qualifizieren. Details zum Ablauf der Schulung selbst stehen im Überblick zur ärztlichen Schulung, alle Termine im Zeitplan der Fristen.
Genau genommen sieht § 11c Abs. 4 ApoG zwei Muster-Curricula vor, beide von der Bundesapothekerkammer zusammen mit der Bundesärztekammer bis zum 2. November 2026: eines für Apotheker:innen und eines für Pharmazeut:innen im Praktikum, an die geschulte Apotheker:innen die Entnahme unter Aufsicht delegieren dürfen. Wer was darf, erklärt die Seite Wer darf abnehmen?.
Daraus entsteht ein First-Mover-Zeitfenster. Wer die Wochen bis zur Veröffentlichung für die Vorbereitung nutzt, geht am Tag der Freigabe in die Schulung, statt dann erst zu planen.
Was das Curriculum voraussichtlich abdeckt
Offizielle Inhalte stehen erst mit der Veröffentlichung fest. Nach dem Zweck der Schulung sind folgende Kernbereiche zu erwarten:
- Entnahmetechnik: venöse Punktion, Materialkunde, korrekte Durchführung.
- Hygiene: Vorbereitung, Desinfektion, sichere Entsorgung.
- Aufklärung und Einwilligung: was vor der Entnahme besprochen und dokumentiert wird.
- Komplikationsmanagement: Erkennen und Handeln bei Zwischenfällen wie Kreislaufreaktionen oder Hämatomen.
Konkrete Stundenzahlen, Prüfungsformate und Kosten nennen wir bewusst nicht, solange sie nicht offiziell feststehen.
So werden Sie startklar
Sie müssen nicht auf die Veröffentlichung warten. Benennen Sie, wer geschult wird (wer darf abnehmen?), planen Sie Raum und Hygiene nach § 35b ApBetrO und wählen Sie einen Laborpartner. Die vollständige Reihenfolge steht in der Start-Checkliste.
Eine schlüsselfertige Lösung bündelt Schulung, Ausstattung, Laboranbindung und Software. Wo Ihre Apotheke steht, zeigt der 60-Sekunden-Check. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.
Häufige Fragen
Was ist das Muster-Curriculum für die Blutentnahme?
Es ist die von Bundesapothekerkammer (BAK) und Bundesärztekammer (BÄK) gemeinsam erarbeitete inhaltliche Vorlage für die ärztliche Schulung zur venösen Blutentnahme in Apotheken. Es setzt bundesweit einen einheitlichen Qualifikationsrahmen für approbierte Apotheker:innen nach § 11c ApoG.
Wann kommt das Muster-Curriculum?
Stand 12. Oktober 2026 ist es noch nicht veröffentlicht. Es muss spätestens bis zum 2. November 2026 vorliegen, also vier Monate nach Inkrafttreten des § 11c ApoG am 2. Juli 2026. Diese Seite wird am Tag der Veröffentlichung aktualisiert.
Was deckt das Muster-Curriculum ab?
Erwartet werden Kernbereiche wie Entnahmetechnik, Hygiene, Aufklärung und Komplikationsmanagement. Konkrete Inhalte, Stundenumfänge und Prüfungsanforderungen stehen erst mit der Veröffentlichung offiziell fest.
Was kostet die ärztliche Schulung zur Blutentnahme?
Verbindliche Preise hängen vom Schulungsanbieter und vom Format ab, das sich am Curriculum orientiert. Planen Sie die Schulung als Investition pro durchführender Person ein und vergleichen Sie Anbieter, sobald die ersten Termine ausgeschrieben sind.
Was können Apotheken vor der Veröffentlichung schon tun?
Durchführende Apotheker:innen benennen, Raum und Hygiene nach § 35b ApBetrO planen, einen Laborpartner auswählen und Abläufe für Aufklärung und Dokumentation festlegen. Dann beginnt die Schulung am Tag der Veröffentlichung, nicht die Planung.
Quellen
- § 11c ApoG, venöse Blutentnahme durch Apotheker (gesetze-im-internet.de)
- Deutsches Ärzteblatt: BÄK und KBV zum noch nicht beschlossenen Impf-Curriculum für Apotheken
Stand: 8. Oktober 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.