Zuständigkeit

Wer darf in der Apotheke Blut abnehmen?

Die venöse Blutentnahme ist approbierten Apothekerinnen und Apothekern nach ärztlicher Schulung vorbehalten. Was das für PTA und PhiP bedeutet und welche Aufgaben das Team übernimmt.

Stand: August 2026 · Lesezeit ca. 4 Min.

Kurz gesagt: Die venöse Blutentnahme in der Apotheke ist approbierten Apothekerinnen und Apothekern vorbehalten, die zuvor die ärztliche Schulung nach § 11c ApoG absolviert haben. PTA und PhiP dürfen sie nicht eigenständig durchführen, übernehmen aber wichtige unterstützende Aufgaben rund um die Entnahme.

Apotheker
berechtigt, nach Schulung
PTA / PhiP
unterstützende Aufgaben
§ 11c
Schulung als Voraussetzung

Berechtigt ist geschultes, approbiertes Apothekenpersonal

Das seit dem 2. Juli 2026 geltende Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) hat mit § 11c ApoG die Rechtsgrundlage geschaffen. Der Gesetzgeber knüpft die Durchführung ausdrücklich an eine ärztliche Schulung. Berechtigt zur venösen Entnahme sind approbierte Apothekerinnen und Apotheker, sobald sie diese Schulung absolviert haben. Details dazu finden Sie im Ratgeber zur ärztlichen Schulung.

Welche Rolle PTA und PhiP übernehmen

PTA (pharmazeutisch-technische Assistenten) und PhiP (Pharmazeuten im Praktikum) führen die venöse Entnahme nicht eigenständig durch. Sie sind aber unverzichtbar für einen reibungslosen Ablauf und übernehmen die vor- und nachgelagerten Schritte:

  • Terminorganisation und Empfang der Patient:innen.
  • Vorbereitung von Raum, Material und Auftrag im Portal.
  • Begleitung von Aufklärung und Einwilligung vor der Entnahme.
  • Dokumentation und Nachbereitung, inklusive Probenlogistik.

So bleibt die eigentliche Entnahme bei der oder dem geschulten Apotheker:in, während das Team den organisatorischen Rahmen trägt. Die Grundlagen zu den Entnahmeformen erklärt der Ratgeber Blutentnahme.

Ehrliche Einordnung

Die Details der Qualifikation werden über das ärztliche Muster-Curriculum von BAK und BÄK konkretisiert, das bis voraussichtlich November 2026 erwartet wird. An der Grundregel ändert das nichts: Ohne ärztliche Schulung darf niemand venös Blut abnehmen. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Was Ihre Apotheke jetzt klären sollte

  1. Durchführende benennen: Welche approbierten Apotheker:innen sollen die Schulung machen?
  2. Team-Rollen festlegen: Wer übernimmt Organisation, Vorbereitung und Dokumentation?
  3. Rahmen prüfen: Raum- und Hygieneanforderungen nach § 35b ApBetrO klären.

Wie das schlüsselfertig aussieht, zeigt unsere Lösung. Wo Ihre Apotheke steht, ermitteln Sie im 60-Sekunden-Check.

Weiter im Ratgeber

Bereit, in Ihrer Apotheke zu starten?

Alphora Analytics liefert Schulung, Aufbau, Labor­anbindung und Software als schlüsselfertige Lösung, damit Sie zum Reformstart live sind.

Zum 60-Sekunden-Check