Raum & Hygiene für die Blutentnahme: die Anforderungen nach § 35b ApBetrO.
Für die venöse Blutentnahme braucht Ihre Apotheke einen geeigneten Raum, keinen teuren Anbau. Welche Anforderungen § 35b ApBetrO stellt und wie Sie einen bestehenden Raum reformkonform einrichten.
Seit dem Inkrafttreten des ApoVWG und des neuen § 11c ApoG am 02.07.2026 dürfen Apotheken die venöse Blutentnahme als privat abrechenbare Leistung anbieten. Die wohl häufigste Frage von Inhaberinnen und Inhabern: Was bedeutet das für meine Räume? Die gute Nachricht vorweg, in den meisten Fällen genügt ein vorhandener Beratungs- oder Nebenraum, ein separater Anbau ist nicht nötig.
Was § 35b ApBetrO für den Raum verlangt
Die räumlichen und hygienischen Anforderungen regelt § 35b ApBetrO. Vorgeschrieben ist eine geeignete Räumlichkeit, die während der Entnahme nicht anderweitig genutzt wird und eine sichere, hygienisch einwandfreie Durchführung erlaubt. Die konkrete Ausgestaltung liegt bei Ihnen und orientiert sich an den Gegebenheiten vor Ort. In der Praxis kommt es vor allem auf diese Punkte an:
- Ein Bereich, der Diskretion bietet und während der Entnahme ausschließlich diesem Zweck dient.
- Leicht zu reinigende Oberflächen an Arbeitsflächen, Boden und Mobiliar.
- Eine Möglichkeit zur Händehygiene und desinfizierbare Kontaktflächen.
- Vorkehrungen für das Komplikationsmanagement, etwa bei Kreislaufreaktionen.
- Fachgerechte, getrennte Entsorgung von Kanülen und Verbrauchsmaterial.
Ausstattung, Hygiene und Entsorgung
Für die Ausstattung reicht meist überschaubares Inventar. Sinnvoll sind eine Liege oder ein Entnahmestuhl mit Armstütze, eine desinfizierbare Arbeitsfläche, ein durchstichsicherer Abwurfbehälter sowie Erste-Hilfe-Material für den Fall einer Kreislaufreaktion. Ein schriftlicher Hygieneplan legt Reinigungs- und Desinfektionsintervalle fest und macht den Prozess nachvollziehbar.
Die Entsorgung von Kanülen und kontaminiertem Material erfolgt getrennt in zugelassenen Behältern und über einen zugelassenen Entsorger. Wer diesen Ablauf sauber dokumentiert, schafft Rechtssicherheit gegenüber der Aufsicht. Die venöse Entnahme selbst setzt zusätzlich die ärztliche Schulung nach § 11c voraus. Die Grundlagen zu den Entnahmeformen finden Sie im Beitrag Blutentnahme in der Apotheke.
In den meisten Apotheken genügt ein bestehender Beratungs- oder Nebenraum. Unser schlüsselfertiges Aufbaupaket liefert ein fertiges Raum- und Hygienekonzept samt Checkliste, Ausstattungsliste und Entsorgungsleitfaden, statt monatelanger Eigenrecherche.
In 60 Sekunden prüfen, ob Ihr Raum passt
Ob Ihr vorhandener Raum die Anforderungen nach § 35b erfüllt, lässt sich schnell einschätzen. Unser 60-Sekunden-Check fragt die entscheidenden Punkte ab und zeigt Ihnen, was in Ihrer Apotheke noch fehlt. Auf dieser Basis erhalten Sie ein konkretes Raum- und Hygienekonzept, mit dem Sie die venöse Blutentnahme rechtssicher und ohne bauliche Großprojekte anbieten können.
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