Kurz gesagt: Kapillare Tests aus wenigen Tropfen Blut lassen sich als Selbsttest oder Mikroentnahme schon ohne Schulung nach § 11c ApoG anbieten und reichen für ausgewählte Basiswerte. Die venöse Entnahme aus der Armvene braucht die ärztliche Schulung, liefert aber mehr Probenmaterial und damit breitere Laborpanels. Unsere Empfehlung: kapillar starten, venös ausbauen.
Nach der Apothekenreform stellt sich für fast jede Apotheke dieselbe Frage: kapillar oder venös, womit anfangen? Beide Wege haben ihre Berechtigung, aber sie unterscheiden sich stark in Aufwand, Voraussetzungen und Tiefe der Ergebnisse. Dieser Guide ordnet die Entscheidung ein. Die allgemeinen Grundlagen zu beiden Verfahren finden Sie im Ratgeber Blutentnahme.
Kapillar: der schnelle Einstieg
Bei der kapillaren Entnahme genügen wenige Tropfen Blut aus Fingerbeere oder Oberarm. Als Selbsttest oder Mikroentnahme lassen sich viele Verfahren als Handelsware abgeben, grundsätzlich auch ohne die ärztliche Schulung nach § 11c. Das macht den Weg attraktiv für den Sofortstart: geringer Raumbedarf, wenig zusätzliche Ausstattung, schnell im Regal oder in der Beratung. Kapillar eignet sich für ausgewählte Basis-Werte. Für ein tiefes, breites Panel stößt das Verfahren jedoch an Grenzen, weil die Probenmenge begrenzt ist.
Venös: das volle Panel, der Kern der Reform
Die venöse Blutentnahme aus der Armvene ist das, was die Reform neu ermöglicht. Sie wird von ärztlich geschulten Apothekerinnen und Apothekern nach § 11c ApoG durchgeführt, oder unter deren Aufsicht von geschulten PhiP, und liefert größere Probenmengen, die ein breiteres Laborpanel erlauben. Der Aufwand ist höher: Sie brauchen die Schulung, geeignete Räumlichkeiten und einen sauberen Prozess bis ins Labor. Dafür ist venös der Weg zu einem hochwertigen, differenzierenden Angebot. Wie die Qualifikation abläuft, lesen Sie im Ratgeber zur Schulung nach § 11c.
Unsere Empfehlung: kapillar starten, venös ausbauen
Für die meisten Apotheken ist die Reihenfolge klar. Starten Sie mit kapillaren Tests, um sofort ein Angebot zu haben, Nachfrage zu testen und Erfahrung mit Kundinnen und Kunden zu sammeln. Das geht ohne Schulung und mit überschaubarem Aufwand. Bauen Sie parallel die venöse Entnahme auf, sobald sich zeigt, dass die Nachfrage trägt und Personal für die Schulung nach § 11c bereitsteht.
Kapillar ist der risikoarme Sofortstart, venös die Ausbaustufe mit dem vollen Laborpanel. Wer beides kombiniert, deckt Basis-Nachfrage und anspruchsvolle Kundschaft ab.
Wann was sinnvoll ist
- Kapillar zuerst, wenn Sie schnell und ohne Schulung starten wollen und zunächst Basis-Werte anbieten.
- Venös als Ausbau, wenn Sie ein tiefes Panel, klare Differenzierung und planbare Nachfrage anstreben.
- Beides parallel, wenn Ihre Apotheke unterschiedliche Zielgruppen bedienen und das Zeitfenster der Reform voll nutzen will.
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Häufige Fragen
Was ist der Kernunterschied zwischen kapillar und venös?
Kapillar bedeutet wenige Tropfen aus der Fingerbeere oder dem Oberarm, oft als Selbst- oder Mikroentnahme. Venös meint die Entnahme aus der Armvene durch geschultes Personal. Venös liefert in der Regel größere Probenmengen für ein breiteres Laborpanel.
Kann meine Apotheke ohne Schulung starten?
Kapillare Selbsttests sind als Handelsware grundsätzlich auch ohne die ärztliche Schulung nach § 11c abgebbar und ermöglichen einen schnellen Einstieg. Die venöse Blutentnahme setzt dagegen die Schulung nach § 11c voraus.
Womit sollte ich starten, kapillar oder venös?
Für die meisten Apotheken ist kapillar der sinnvolle Sofortstart, weil ohne Schulung startbar und mit geringem Aufwand. Die venöse Entnahme lohnt sich als Ausbaustufe, sobald Nachfrage, Personal und Schulung stehen.
Welche Werte lassen sich kapillar messen?
Kapillare Tests eignen sich für ausgewählte Basis-Werte, je nach verfügbarem Testverfahren. Für tiefe, breite Laborpanels ist in der Regel die venöse Entnahme nötig. Konkrete Parameter hängen vom eingesetzten Verfahren und Labor ab.
Für wen sind die Angebote gedacht?
Beide Wege richten sich ausschließlich an Erwachsene ab 18 Jahren. Die Inhalte hier sind eine organisatorische Einordnung und keine medizinische Beratung.
Quellen
- § 11c ApoG, venöse Blutentnahme durch Apotheker (gesetze-im-internet.de)
- § 35b ApBetrO, Blutentnahmen: Personal, Raum, Aufklärung, Dokumentation (gesetze-im-internet.de)
Stand: 12. Oktober 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.