Venös oder kapillar, zwei Wege, ein Ziel
In der Apotheke sind zwei Entnahmeformen relevant. Sie unterscheiden sich in Aufwand, Umfang und Voraussetzungen, und lassen sich gut kombinieren.
Venöse Blutentnahme
Blut aus der Armvene, entnommen durch geschultes Apothekenpersonal. Sie erlaubt das volle, tiefe Laborpanel und ist der Kern der Reform. Voraussetzung ist die ärztliche Schulung nach § 11c sowie ein geeigneter Raum.
Kapillare Selbsttests
Wenige Tropfen aus der Fingerbeere oder per moderner Mikroentnahme am Oberarm, nahezu schmerzfrei und ohne ärztliche Schulung als Handelsware abgebbar. Ideal, um sofort zu starten und den späteren venösen Ausbau vorzubereiten.
Raum & Hygiene: die Anforderungen nach § 35b ApBetrO
Für die venöse Entnahme verlangt § 35b ApBetrO eine geeignete Räumlichkeit. Wichtig sind vor allem:
- Ein Bereich, der während der Entnahme nicht anderweitig genutzt wird und Diskretion bietet.
- Oberflächen und Ausstattung, die eine hygienisch einwandfreie Durchführung ermöglichen.
- Vorkehrungen für das Komplikationsmanagement (z. B. Kreislaufreaktionen).
- Fachgerechte Entsorgung von Kanülen und Verbrauchsmaterial.
In den meisten Apotheken genügt ein bestehender Beratungs- oder Nebenraum. Unser Aufbaupaket liefert ein konkretes Raum- und Hygienekonzept samt Checkliste, statt monatelanger Eigenrecherche.
Der sichere Ablauf, Schritt für Schritt
- Aufklärung & Einwilligung, dokumentiert im Portal, bevor die Entnahme beginnt.
- Entnahme durch geschultes Personal im dafür vorgesehenen Bereich, mit Barcode-Zuordnung zum Auftrag.
- Logistik, die Probe geht organisiert an ein akkreditiertes Labor (ISO 15189).
- Ergebnis, der Befund fließt automatisch ins Portal; Werte werden verständlich eingeordnet, mit klarem Hinweis zur ärztlichen Abklärung.
Welche Panels und Werte dabei erhoben werden, zeigt der Abschnitt Panels & Preise. Wer bei Aufklärung, Dokumentation und Komplikationen haftet und was Sie mit Ihrer Versicherung klären sollten, steht im Ratgeber Haftung & Versicherung.
Häufige Fragen
Braucht die Apotheke einen separaten Raum?
Für die venöse Entnahme verlangt § 35b ApBetrO eine geeignete Räumlichkeit, die während der Entnahme nicht anderweitig genutzt wird und Hygiene sowie Komplikationsmanagement ermöglicht. Ein abtrennbarer, sauberer Bereich genügt in der Regel, es muss kein separater Anbau sein.
Was ist der Unterschied zwischen venös und kapillar?
Bei der venösen Entnahme wird Blut aus der Armvene gewonnen, das erlaubt das volle Laborpanel, setzt aber die ärztliche Schulung voraus. Kapillare Selbsttests gewinnen wenige Tropfen aus der Fingerbeere oder per Mikroentnahme und sind als Handelsware ohne Schulung möglich, decken aber weniger Parameter ab.
Wie werden die Proben ins Labor gebracht?
Die Proben werden über eine organisierte Logistik an ein akkreditiertes Partnerlabor (ISO 15189) versandt. Auftrag und Barcode entstehen im Portal, die Ergebnisse fließen automatisch zurück.
Quellen
- § 11c ApoG, venöse Blutentnahme durch Apotheker (gesetze-im-internet.de)
- § 35b ApBetrO, Blutentnahmen: Personal, Raum, Aufklärung, Dokumentation (gesetze-im-internet.de)
- § 2 ApBetrO, Pflichten des Apothekenleiters, Abs. 3b Blutentnahmen (gesetze-im-internet.de)
Stand: 12. Oktober 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.