Umsetzung Stand: 8. Oktober 2026 · 7 Min. Lesezeit

Blutentnahme in der Apotheke starten: die Checkliste in 12 Schritten.

Von der Entscheidung bis zur ersten Kundin: welche Schritte in welcher Reihenfolge anstehen, wer sie verantwortet, wie lange sie grob dauern und welche Pflichten aus ApoG und ApBetrO dahinterstehen.

Kurz gesagt: Um die venöse Blutentnahme anzubieten, braucht Ihre Apotheke ärztlich geschulte approbierte Apotheker:innen (§ 11c ApoG), einen geeigneten Raum, Festlegungen im QM-System (§ 35b ApBetrO), eine Betriebshaftpflicht, die Blutentnahmen abdeckt, sowie Laborpartner und Software. Spätestens eine Woche vor der ersten Entnahme zeigen Sie das Angebot der zuständigen Behörde an (§ 2 Abs. 3b ApBetrO). Der zeitkritische Schritt ist die Schulung: Stand 12. Oktober 2026 ist das Muster-Curriculum noch nicht veröffentlicht, es muss spätestens bis zum 2. November 2026 vorliegen.

12
Schritte bis zur ersten Kundin
1 Woche
Anzeige vor dem Start
bis 02.11.2026
Muster-Curriculum fällig

Die Checkliste auf einen Blick

Die Reihenfolge folgt einer einfachen Logik: erst entscheiden und Personen festlegen, dann die Schulung als längsten Vorlauf anstoßen, alles Weitere parallel aufbauen und zum Schluss anzeigen und testen.

SchrittZuständigVerweis
1. Entscheidung und AngebotInhaber:inKapillar oder venös
2. Durchführende und RollenInhaber:inWer darf abnehmen?
3. Schulungsplätze sichernInhaber:in, Apotheker:innenSchulung
4. Raum und AusstattungInhaber:inRaum & Hygiene
5. Hygiene und ArbeitsschutzQMS-VerantwortlicheRaum & Hygiene
6. Versicherung klärenInhaber:inHaftung & Versicherung
7. Laborpartner und LogistikInhaber:inLaborpartner wählen
8. Software und DatenschutzInhaber:in, DatenschutzPatientenportal
9. SOPs im QM-SystemQMS, Apotheker:innenAblauf Blutentnahme
10. Preise und AbrechnungInhaber:inVergütung
11. Anzeige an die BehördeApothekenleitungFristen
12. Probelauf und StartGanzes TeamDokumentation

Welche Schritte sind nötig, um die Blutentnahme in der Apotheke zu starten?

Die Zeitangaben sind grobe Planungswerte und hängen von Ihrer Apotheke, Ihrem Versicherer und Ihrem Labor ab.

  1. Entscheidung treffen und Angebot zuschneiden. Kapillar starten, venös ausbauen oder beides? Welche Panels, welche Zielgruppe, welcher Preis? Rechnen Sie den Deckungsbeitrag pro Termin mit Ihren eigenen Zahlen. Zuständig: Inhaber:in · Zeitbedarf: 1–2 Wochen · Kapillar oder venös, ROI-Rechner
  2. Durchführende benennen und Rollen verteilen. Venös entnehmen dürfen approbierte Apotheker:innen nach ärztlicher Schulung (§ 11c Abs. 1 ApoG), geschulte PhiP nur per Delegation unter Aufsicht (§ 11c Abs. 3 ApoG). Aufklärung, Anamnese und Einwilligung bleiben ebenfalls bei ihnen (§ 35b Abs. 2 ApBetrO), PTA unterstützen bei Vorbereitung und Dokumentation. Planen Sie mindestens zwei geschulte Personen ein, damit Urlaub und Krankheit das Angebot nicht stoppen. Zuständig: Inhaber:in · Zeitbedarf: wenige Tage · Wer darf abnehmen?
  3. Schulungsplätze sichern. Voraussetzung ist die ärztliche Schulung mit bestätigter erfolgreicher Teilnahme (§ 11c Abs. 1 Nr. 1 ApoG), Inhalte und Umfang richten sich nach dem Muster-Curriculum von BAK und BÄK. Stand 12. Oktober 2026 ist das Muster-Curriculum noch nicht veröffentlicht, es muss spätestens bis zum 2. November 2026 vorliegen. Melden Sie Ihr Interesse früh an. Zuständig: Inhaber:in und durchführende Apotheker:innen · Zeitbedarf: hängt vom Curriculum ab · Muster-Curriculum
  4. Raum festlegen und ausstatten. Die Räumlichkeit darf während der Entnahme nicht anderweitig genutzt werden, muss die Privatsphäre schützen und unbefugten Zugriff auf Arzneimittel ausschließen (§ 35b Abs. 3 ApBetrO). Dazu kommt die Ausstattung für den Umgang mit Komplikationen (§ 2 Abs. 3b Satz 1 Nr. 3 ApBetrO). Zuständig: Inhaber:in · Zeitbedarf: Tage bis wenige Wochen · Raum und Hygiene
  5. Hygiene und Arbeitsschutz regeln. Hygieneplan mit Reinigungs- und Desinfektionsintervallen (§ 35b Abs. 6 ApBetrO), Gefährdungsbeurteilung, Sicherheitskanülen nach TRBA 250, Entsorgung in zugelassenen Behältern und ein Sofortplan für Nadelstichverletzungen. Zuständig: QMS-Verantwortliche · Zeitbedarf: 1–2 Wochen · Raum und Hygiene
  6. Versicherung schriftlich klären. Ohne Betriebshaftpflicht, die Blutentnahmen abdeckt, dürfen Sie nicht starten (§ 2 Abs. 3b Satz 1 Nr. 4 ApBetrO). Fragen Sie früh an und lassen Sie sich den Einschluss als Nachtrag zur Police bestätigen. Zuständig: Inhaber:in · Zeitbedarf: abhängig vom Versicherer · Haftung und Versicherung
  7. Laborpartner wählen und Logistik festlegen. Akkreditierung, Präanalytik-Vorgaben, Abholzeiten, Befundlaufzeit und Befundweg klären. Die letzte Abholung des Tages bestimmt, bis wann Sie Termine anbieten können. Zuständig: Inhaber:in · Zeitbedarf: einige Wochen inklusive Vertrag · Laborpartner wählen
  8. Software, Termine und Datenschutz aufsetzen. Terminbuchung, Aufklärung und Einwilligung, Dokumentation mit zehnjähriger Aufbewahrung (§ 35b Abs. 5 ApBetrO) und Befundabruf. Für Gesundheitsdaten nach Art. 9 DSGVO ergänzen Sie das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten und schließen nötige Verträge zur Auftragsverarbeitung. Zuständig: Inhaber:in, Datenschutzbeauftragte:r · Zeitbedarf: 1–2 Wochen · Patientenportal
  9. SOPs im QM-System festlegen. § 35b Abs. 1 ApBetrO verlangt Festlegungen zu Vorbereitung, Aufklärung und Einwilligung, Anamnese einschließlich Ausschlussgründen, Durchführung, Dokumentation und Hygiene. Schreiben Sie die SOPs mit den durchführenden Apotheker:innen, nicht für sie. Zuständig: QMS-Verantwortliche, Apotheker:innen · Zeitbedarf: 1–2 Wochen · Ablauf der Blutentnahme
  10. Preise und Abrechnung festlegen. Die Blutentnahme ist aktuell eine Selbstzahler-Leistung, eine GKV-Vergütung ist offen. Legen Sie Endpreise je Panel, Zahlungsweg und Rechnungsstellung fest. Zuständig: Inhaber:in · Zeitbedarf: wenige Tage · Vergütung und Abrechnung, Preise und Panels
  11. Anzeige an die Behörde. Durchführung und Räume zeigen Sie spätestens eine Woche vor der ersten Entnahme der zuständigen Behörde an (§ 2 Abs. 3b Satz 2 ApBetrO), spätere Änderungen ebenfalls eine Woche vorher. Versäumnisse sind Ordnungswidrigkeiten (§ 36 ApBetrO). Zuständig: Apothekenleitung · Zeitbedarf: mindestens eine Woche Vorlauf · Fristen
  12. Team unterweisen, Probelauf, erste Kundin. Unterstützendes pharmazeutisches Personal muss qualifiziert sein und regelmäßig geschult werden, die Schulungen sind zu dokumentieren (§ 35b Abs. 2 ApBetrO). Spielen Sie den Ablauf einmal komplett durch, von der Buchung über Aufklärung und Etikettierung bis zur Übergabe an die Abholung. Dann folgt die erste Kundin. Zuständig: ganzes Team · Zeitbedarf: 1–2 Tage · Dokumentationsvorlage
Ehrliche Einordnung

Die Reihenfolge ist eine Empfehlung, keine amtliche Vorgabe. Welche Unterlagen Ihre Behörde zur Anzeige erwartet, kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, fragen Sie im Zweifel bei Ihrer Kammer nach. Inhalt und Umfang der Schulung hängen vom Muster-Curriculum ab. Stand 12. Oktober 2026 ist das Muster-Curriculum noch nicht veröffentlicht, es muss spätestens bis zum 2. November 2026 vorliegen. Dieser Beitrag ist eine Orientierung und keine Rechtsberatung.

Was läuft parallel, was nacheinander?

Den Takt gibt die Schulung vor. Die Schritte 4 bis 10 hängen nicht von ihr ab und lassen sich parallel erledigen, sodass sie fertig sind, wenn die Schulungsbestätigung vorliegt. Die Anzeige in Schritt 11 setzt voraus, dass Raum und Ablauf feststehen und die Versicherung bestätigt ist. Die erste Entnahme darf erst stattfinden, wenn die Schulungsbestätigung vorliegt und die Wochenfrist nach der Anzeige abgelaufen ist.

Was Sie selbst erledigen und was wir übernehmen

Alphora Analytics liefert die Schritte, die am meisten Recherche kosten, als schlüsselfertige Lösung: Schulung, Raum- und Hygienekonzept, Laboranbindung und Software mit Patientenportal für Termine, Einwilligung, Dokumentation und Befunde. Bei Ihnen bleiben die Entscheidung, die Benennung der Durchführenden, der Versicherungsschutz, die Preise und die Anzeige bei der Behörde. Wo Ihre Apotheke heute steht, zeigt der 60-Sekunden-Check.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen braucht eine Apotheke für die venöse Blutentnahme?

Approbierte Apotheker:innen mit bestätigter ärztlicher Schulung nach § 11c ApoG, eine geeignete Räumlichkeit mit Ausstattung für Komplikationen, Festlegungen im QM-System nach § 35b ApBetrO, eine Betriebshaftpflicht, die Blutentnahmen abdeckt, und die Anzeige bei der zuständigen Behörde spätestens eine Woche vor dem Start. Praktisch kommen ein Laborpartner und eine Software für Termine und Dokumentation hinzu.

Wie lange dauert es, bis eine Apotheke mit der Blutentnahme starten kann?

Den Takt gibt die ärztliche Schulung vor, deren Inhalte vom Muster-Curriculum von BAK und BÄK abhängen. Raum, Hygiene, Versicherung, Labor, Software und SOPs lassen sich parallel in wenigen Wochen vorbereiten. Wer diese Schritte vor der Schulung abschließt, kann kurz nach der Schulungsbestätigung und der einwöchigen Anzeigefrist die erste Kundin begrüßen.

Wann muss die Apotheke die Blutentnahme der Behörde anzeigen?

Spätestens eine Woche vor der ersten Blutentnahme. Nach § 2 Abs. 3b ApBetrO zeigt die Apothekenleitung die Durchführung von Blutentnahmen und die dafür vorgesehenen Räume der zuständigen Behörde an. Auch spätere Änderungen an Ablauf oder Räumen sind eine Woche vor der Umsetzung anzuzeigen. Wer die Anzeige versäumt, handelt nach § 36 ApBetrO ordnungswidrig.

Kann ich vor dem Muster-Curriculum schon mit der Vorbereitung beginnen?

Ja, und das ist sinnvoll. Stand 12. Oktober 2026 ist das Muster-Curriculum noch nicht veröffentlicht, außer der Schulung selbst hängt aber kein Schritt daran. Raum und Hygiene, Versicherung, Laborpartner, Software, SOPs und Preise können Sie sofort angehen. Benennen Sie außerdem, wer geschult werden soll. Dann beginnt mit der Veröffentlichung die Schulung, nicht die Planung.

Wer ist in der Apotheke für die einzelnen Schritte zuständig?

Die Apothekenleitung verantwortet Entscheidung, Versicherung, Laborvertrag und die Anzeige bei der Behörde. Aufklärung, Anamnese, Einwilligung und Entnahme liegen bei den geschulten approbierten Apotheker:innen. PTA unterstützen bei Vorbereitung und Dokumentation, müssen dafür qualifiziert sein und regelmäßig geschult werden. Die SOPs im QM-System entstehen am besten gemeinsam mit den durchführenden Personen.

Welche SOPs braucht die Apotheke für die Blutentnahme?

§ 35b Abs. 1 ApBetrO verlangt im QM-System Festlegungen zu sechs Punkten: Vorbereitung der Entnahme, Aufklärung und Einwilligung, Anamnese einschließlich der Entscheidung, wann nicht entnommen wird, Durchführung, Dokumentation sowie Hygienemaßnahmen einschließlich des hygienischen Verhaltens aller Beteiligten. Sinnvoll ergänzen Sie Abläufe für Komplikationen, Nadelstichverletzungen und die Übergabe an das Labor.

Quellen

Stand: 8. Oktober 2026. Orientierung, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der jeweils aktuelle Gesetzestext.

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Was bringt die Blutentnahme Ihrer Apotheke?

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